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DRK-Ortsverein Arnsberg e.V.
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59821 Arnsberg

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Erste Hilfe Kurs

02937-55697-0

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Rotkreuzleiterin

Bianka Kuschinsky

0175-2433870

Rotkreuzleiter

N.N.

 

Vorsitzender

Dirk Kuschinsky

stellv. Vorsitzender

Michael Tigges

Rotkreuz Arnsberg 2 - KTW - 1

 

Ein Krankenwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:

  • Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt bzw. im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen)
  • Transport zu einem Facharzt (Ordination, Ärztezentrum)
  • Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
  • Verlegungen zwischen Krankenhäusern
  • Ambulanzfahrten, z. B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel – der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurückgefahren
  • Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
  • Zwangseinweisungen bei psychischen Erkrankungen (teils mit polizeilichem Begleitschutz)

Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal („Blaulicht“), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungswagen bzw. ein Notarztwagen eingesetzt.

In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Rettungseinsätze durchführen:

  • Nähestes Fahrzeug am Einsatzort, siehe First Responder bzw. Ersthelfer
  • Kein Rettungswagen frei, da diese bereits alle im Einsatz sind
  • Entsendung eines Rettungswagens erscheint aufgrund der Notrufinformation ungerechtfertigt
  • „Massenanfall von Verletzten“ (MANV)

Sollte sich im Zuge eines Einsatzes (Transportes) herausstellen, dass der Krankentransportwagen keine ausreichende Versorgung gewährleisten kann (beispielsweise bei einer drastischen Verschlechterung des Zustands des Patienten), wird das Rettungsdienstpersonal einen Rettungswagen oder einen Notarzt nachfordern oder den Transport je nach Lage des nächsten Krankenhauses die Fahrt mit Sondersignal fortsetzen.

Quelle: www.wikipedia.de


Besatzung

In Deutschland ist die erforderliche Besatzung eines KTW durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.

Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen „geeignet und zuverlässig“ (§ 10 NRettDG). Oftmals werden Zivildienstleistende, FSJler und Ehrenamtliche mit Ausbildung zum Rettungshelfer als Fahrer eingesetzt.

Quelle: www.wikipedia.de


Ausstattung (DIN EN 1789 Typ B)

  • Corpuls 08/16
  • Beamtungsgerät
  • Notfallrucksack
  • 4m - Funkgerät (mit FMS)
  • Vakuummatratze
  • Schaufeltrage
  • Krankentrage

Weitere Bilder

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