Allgemein
Katastrophenschutz bedeutet Abwehr von Gefahren in erster Linie für die Gesundheit oder das Leben von Menschen. Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle oder Dürreperioden, dar. Das gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (FSHG). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großschadenslagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen, darüber das Innenministerium zuständig.
Kreise, Bezirksregierungen und Innenministerium sind gemeinsam für das Krisenmanagement zuständig und mobilisieren im Ernstfall jeweils Krisenstäbe, die alle Fachverwaltungen bündeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren. Nach einem bundesweiten Modell wurden Ende Dezember 2004 in NRW die Aufgaben und Strukturen der Krisenstäbe im Lande neu geregelt, auch um als bevölkerungsreichstes Land Deutschlands ein Signal für ein bundesweit einheitliches und durchgängiges Führungssystem zu setzen.
Den Grundstock der Gefahrenabwehr bilden die fast 13.000 hauptberuflichen und 79.000 ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte bei 27 Berufsfeuerwehren, 83 hauptamtlichen Wachen und den 396 Freiwilligen Feuerwehren in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden.
Innerhalb des Katastrophenschutzes liegt bei den Feuerwehren die Aufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Dazu gehört auch der Umgang mit Gefahrgut bei Unfällen und die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen.
Ergänzt wird der Katastrophenschutz im Land durch 241 Einsatzeinheiten der anerkannten Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG. Diese Einsatz-Einheiten verfügen insgesamt über ca. 20.000 gut ausgebildete ehrenamtliche Helfer, wobei eine Einsatz-Einheit aus ca. 30 Helferinnen und Helfern besteht und jeweils eine Sanitätsgruppe, eine Betreuungsgruppe, eine Führungs- und eine Technikkomponente umfasst. Die Ausrüstungen und Fahrzeuge der Hilfsorganisationen werden jeweils zu einem Drittel vom Land, vom Bund und von den Organisationen selbst gestellt. Die anerkannten Hilfsorganisationen sind mit ihren Einsatzeinheiten oder einzelnen Komponenten an der Gefahrenabwehr beteiligt. Dies reicht von der Anforderung von Krankenkraftwagen und Rettungswagen aus den Einsatzeinheiten bis zum Einsatz kompletter Einheiten bei Großunfällen.
Quelle: www.mik.nrw.de