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Kontakt

DRK-Ortsverein Arnsberg e.V.
Hansastraße 17
59821 Arnsberg

Info[at]drk-arnsberg[dot]de

Anmeldung

Erste Hilfe Kurs

02937-55697-0

Termine -> HIER

Rotkreuzleiterin

Bianka Kuschinsky

0175-2433870

Rotkreuzleiter

N.N.

 

Vorsitzender

Dirk Kuschinsky

stellv. Vorsitzender

Michael Tigges

Betreuung/Verpflegung

Allgemeines zur SEG (Schnelleinsatzgruppe)

Unter einer Schnelleinsatzgruppe - abgekürzt SEG - versteht man eine Gruppe aus medizinisch und/ oder technisch ausgebildeten Einsatzkräften. Diese Gruppen unterstützen den Rettungsdienst bei größeren Schadensfällen und bei einem Massenanfall von Verletzten, denn der Rettungsdienst ist primär auf Individualnotfälle ausgerichtet. So wird die Lücke zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz geschlossen.

Foto: Ein DRK-Helfer versorgt eine Frau mit einer Sauerstoffmaske
Foto: D. Winter / DRK

Betreuungsdienst (Katastrophenschutz)

Der Betreuungsdienst ist ein Fachdienst, also ein in seinen Aufgaben, der Ausstattung und den Strukturen definierter Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Seine Aufgabe ist die Versorgung der von einem Großschadensereignis oder einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Dies umfasst vor allem die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die psychische und soziale Betreuung. Die Einheiten des Betreuungsdienstes, die von verschiedenen Hilfsorganisationen gestellt werden, bestehen aus ehrenamtlichen Helfern. Diese absolvieren für ihre Tätigkeit eine entsprechende Fachdienstausbildung. Grundlegende Fahrzeuge des Betreuungsdienstes sind der Betreuungskombi und der Betreuungslastkraftwagen.

Aufgaben

Der Betreuungsdienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe, bei Eintritt eines Großschadensereignisses oder dem Vorliegen einer Gefahrenlage diejenigen Menschen zu versorgen, die durch diese Situation in eine Notlage geraten sind. Im Gegensatz zum Sanitätsdienst versorgt der Betreuungsdienst dabei die unverletzten Personen beziehungsweise verletzte Personen erst nach abgeschlossener Behandlung durch den Rettungs- und Sanitätsdienst. Zu seinen Aufgaben gehören dabei:

Fachbereich Verpflegung

  • die Herstellung und Ausgabe von Warm- und Kaltverpflegung und Getränken

 

Fachbereich Soziale Betreuung

  • die Verteilung von Gegenständen des dringendsten persönlichen Bedarfs (Ge- und Verbrauchsgüter wie beispielsweise Hygieneartikel, Geschirr, Besteck etc.)
  • die Ausgabe von Bekleidung
  • die Registrierung von Personen
  • die Durchführung und Begleitung von Personentransporten, zum Beispiel bei Evakuierungen
  • die Betreuung besonders hilfebedürftiger Personen wie beispielsweise älterer Menschen, behinderter Personen oder Eltern mit Kleinkindern
  • die psychische Betreuung von Betroffenen

Fachbereich Unterkunft

  • die Einrichtung und der Betrieb von Behelfs- und Notunterkünften

Die Fachbereiche Soziale Betreuung und Unterkunft werden mittlerweile oft in gemeinsamen Teileinheiten zusammengefasst. Eine weitere wichtige Aufgabe des Betreuungsdienstes ist die Versorgung der anderen an einem Katastropheneinsatz beteiligten Hilfskräfte. Die Verpflegung der Besucher bei Volksfesten, Sportereignissen etc. ist hingegen keine Aufgabe des Betreuungsdienstes. Solche Ereignisse werden jedoch für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt, da sich zum Beispiel die Zubereitung und Ausgabe von Verpflegung für eine große Personenzahl und die damit verbundenen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe kaum unter anderen Bedingungen üben lassen.

Im Spannungs- und Verteidigungsfall beteiligen sich die Einheiten des Betreuungsdienstes entsprechend Paragraph 11 des Zivilschutzgesetzes mit ihren Helfern und ihrer Ausstattung am Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren und Schäden. Alle am Betreuungsdienst im Katastrophenschutz beteiligten Organisationen werden dementsprechend im Zivilschutzgesetz als „insbesondere geeignet“ für eine Mitwirkung im Zivilschutz genannt.


Quelle: www.wikipedia.de

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